08.03.2010

GOÄ

Der Behandlungsfall ist nicht an das Quartal gebunden

Zusammenfassung:

In so mancher Praxis geht einiges an GOÄ-Honorar verloren, weil die zum Teil diffizilen Einzelheiten zur Definition und Anwendung des Behandlungsfalles im Bereich der GOÄ nicht bekannt sind oder aber nicht beachtet werden. Wer einmal pro Quartal Rechnungen versendet, kann dazu neigen, lediglich auch nur einmal die Nr. 1 und/oder Nr. 5 mit gleichzeitiger Abrechnung von Sonderleistungen (Kapitel C bis O) abzurechnen. Dass dies durchaus häufiger innerhalb von drei Monaten möglich ist, möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe der DNP-Abrechnungstipps darlegen.

Springer Medizin Login

Wir freuen uns, dass Sie unsere Inhalte nutzen möchten. Bitte loggen Sie sich dazu ein:

Zum Login können Sie hier auch Ihr bisheriges Medizin-Online-Passwort oder Ihr CME.springer-Passwort verwenden. Abonnenten des E-Papers der Ärzte Zeitung können sich hier ebenfalls einloggen.

Passwort vergessen?

Kein Problem! Hier können Sie ganz einfach Ihr Passwort anfordern. Oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@springer-medizin.de

Noch nicht registriert?

Unsere Seiten enthalten Fachartikel, News und Services, die ausschließlich für Ärzte bzw. medizinische Fachkreise bestimmt sind. Bitte registrieren Sie sich, um diese Inhalte nutzen zu können.

Haben Sie noch Fragen?
Dann schreiben sie uns eine E-Mail an info@springer-medizin.de