05.02.2010

Tipp

So rechnen Sie Angststörungen richtig ab

Zusammenfassung:

Krankheitsbilder aus dem Kreis der Angststörungen werden in der neurologischen/psychiatrischen Praxis naturgemäß relativ häufig diagnostiziert. So tauchten in der KV Nord­rhein im 2. Quartal 2008 bei den Nervenärzten Diagnosen aus den Rubriken F40 und F41 zu ca. 12 % in den Abrechnungsunterlagen auf. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie bei der Abrechnung von Angststörungen in der Praxis berücksichtigen sollten.

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