16.01.2010

EBM 2010

Honorar bei Unter- und Überversorgung

Zusammenfassung:

Was Vertragsärzte für ihre Leistungen vergütet bekommen, hängt künftig auch vom Versorgungsgrad in ihrer Region ab. Der entsprechende Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2010 getroffen und orientiert sich an der im August 2009 beschlossenen Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung.

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