06.06.2008

EBM-Abrechnungstipps

Wie Sie die Nr. 34 GOÄ abrechnen

Zusammenfassung:

In vielen fachärztlichen Praxen führt die Nr. 34 der GOÄ ein Schattendasein. Bei kaum einer anderen Gebührenordnungsziffer herrscht so viel Unklarheit über die Interpretation der Leistungsbeschreibung. So lehnen Versicherer die Abrechnung häufig ab. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie die Nr. 34 abrechnen können und davor auch nicht zurückschrecken sollten.

Springer Medizin Login

Wir freuen uns, dass Sie unsere Inhalte nutzen möchten. Bitte loggen Sie sich dazu ein:

Zum Login können Sie hier auch Ihr bisheriges Medizin-Online-Passwort oder Ihr CME.springer-Passwort verwenden. Abonnenten des E-Papers der Ärzte Zeitung können sich hier ebenfalls einloggen.

Passwort vergessen?

Kein Problem! Hier können Sie ganz einfach Ihr Passwort anfordern. Oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@springer-medizin.de

Noch nicht registriert?

Unsere Seiten enthalten Fachartikel, News und Services, die ausschließlich für Ärzte bzw. medizinische Fachkreise bestimmt sind. Bitte registrieren Sie sich, um diese Inhalte nutzen zu können.

Haben Sie noch Fragen?
Dann schreiben sie uns eine E-Mail an info@springer-medizin.de